Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
gemäß § 2 Absatz 2 der Elternbeitragssatzung werden die im Jahr 2025 für die Betreuung von Kindern zu entrichtenden Elternbeiträge wie folgt festgesetzt:
Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
gemäß § 2 Absatz 2 der Elternbeitragssatzung werden die im Jahr 2025 für die Betreuung von Kindern zu entrichtenden Elternbeiträge wie folgt festgesetzt: